Souveräner Ritterorden Heinrich III der Erlauchte

Souveräner Ritterorden Heinrich III der Erlauchte Österreich mit Großpriorat Ungarn und Böhmen

Ordensführung:
Großmeister*, Groß- Prior*, Großkanzler, Botschafter, Ordenskanzler, Registrator/Standesführung, Schatzmeister, Prior, Zeremonienmeister, Ritter, Ehrendamen, Aspiraten (*sind gleichzeitig Botschafter),

Allgemeine Regeln für unseren Ritterorden
Die folgenden Regeln gelten als Aufnahmebedingungen und als Verhaltenskodex für Damen, Herren, Ritter, Ehrendamen sowie ritterliche Vereinigungen.

1. Der „Souveräne Ritterorden Heinrich III. der Erlauchte “ mit Großpriorat Ungarn und Böhmen begrüßt jede unbescholtene Frau und jeden unbescholtenen Mann mit edler Gesinnung, die sich zum Ziel gestellt haben, im eigenen tagtäglichen Leben dem Ritterideal zu folgen.

2. Der Ritterorden erkennt die allgemeinen Menschenrechte der Vereinigten Nationen an, akzeptiert und befürwortet die Prinzipien von Freiheit, Gleichheit (vor dem Gesetz) und Brüderlichkeit.

3. Die Ritter Heinrich III der Erlauchte, verfolgen humanistische Ziele und Ideale, insbesondere das Ritterideal. Diese Ideale finden unter anderem ihren Ausdruck in diesen Regeln.

4. Die Ritter Heinrich III der Erlauchte, setzen sich aktiv für das Gemeinwohl ein, sei es durch das berufliche oder ehrenamtliche Engagement in der inneren und äußeren Landesverteidigung, des Katastrophenschutz und den Blaulicht-Organisationen, der Philosophie, der Wissenschaft und Bildung, der Wirtschaft, der der Politik und Friedensstiftung, der Bewahrung aller Traditionen in Kunst und Kultur sowie im karitativen Bereich.

5. Der Ritterorden und seine Mitglieder verpflichten sich bei ihrer Ehre, niemals an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit zu wirken, sowie sich auch auf dem Schlachtfeld des Gedanken – und Meinungsaustauschs ritterlich zu verhalten.


6. Der Ritteroden verpflichtet sich zu einem moralischen einwandfreien Verhalten und die Einhaltung der Gesetze seines Landes, sofern sie nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.

7. Der Ritterorden verfolgt keine kommerziellen Zwecke oder mindere Ziele, die an der Ernsthaftigkeit des Ritterideale zweifeln lassen.

8. Der Ritterorden verpflichtet sich zur grundsätzlichen Anerkennung und Tolerierung anderer akkreditierten ritterlichen Vereinigungen und Ritterorden. Zweifel an der Legitimation einer ritterlichen Vereinigung oder eines Ritters werden dem Schiedsgericht vorgebracht und möglichst nicht öffentlich ausgetragen.

9. Jeder Ritter / Mitglieder der Ordensgemeinschaft verpflichtet sich die Würde und Ehre, der ritterlichen Werte, die Tradition und die Geschichte des „Souveränen Ritterorden Heinrich III. der Erlauchte “ mit Großpriorat Ungarn und Böhmen zu erhalten, zu pflegen und zu ehren.

10. Interessierte Einzelpersonen und ritterliche Vereinigungen verpflichten sich, vollständig alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine seriöse Überprüfung und Akkreditierung erforderlich sind. Hierzu zählen Ordensregeln, Statuten, Adelsnachweise, Urkunden zur kirchlichen Anerkennung und über die Mitgliedschaft einem Ritterorden.